Ihre Immobilie – meine Leistungen


... als Architektin
Neu bauen oder umbauen – eine fachgerechte und gesamtheitliche Planung bildet den stabilen Sockel einer jeden Baumaßnahme.

 

... als Sachverständige
Schadensbegutachtung sowie Analyse der Schadenursachen, um diese nachhaltig und zuverlässig sanieren zu können. Oder die objektive Einschätzung des Wertes Ihrer Immobilie.

Christina Sadler-Berg

Christina Sadler-Berg

Freie Architektin VDA
Von der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck ö.b.u.v. Sachverständige für Mauerwerksbau
Geprüfte Sachverständige für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien GIS

 

Durchdachte Architekturleistungen berücksichtigen sowohl die Wünsche und Bedürfnisse des Bauherren, die örtlichen Gegebenheiten, die Wahl der Materialien und Kolorierungen sowie einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen.

Ich betreue jedes Projekt mit großer Verantwortung bis hin zur Fertigstellung und Schlüsselübergabe. Dabei spielt die enge Kooperation mit Fachingenieuren und Handwerksunternehmen eine große Rolle.

Ziel aller Planungen und der detailgetreuen Umsetzung ist ein gesundes Gleichgewicht zwischen Ökologie, Ökonomie und sozial zukunftsfähiger Baukultur.

Bei Sanierungen gilt es, eine Balance zwischen den geltenden Vorschriften und Regelwerken auf der einen Seite und den Anforderungen, die sich aus der Geometrie, der Beschaffenheit und den stoffspezifischen Gegebenheiten Ihrer Immobilie auf der anderen Seite ergeben, herzustellen.

Als unabhängige Sachverständige steht für mich die gesamtheitliche und umfassende Einschätzung der in Rede stehenden Objekte im Vordergrund. Nach Analyse der vorliegenden Gesamtsituation erfolgt die Bewertung.

Als Dozentin vermittle ich im Rahmen eines Lehrauftrages an der Bergischen Universität Wuppertal Studierenden des Masterstudiengangs MBE Baubetrieb Grundlagen zur Vermeidung von Schäden aber auch zum Umgang mit entstandenen Schäden auf der Baustelle.

Mitgliedschaften – weitere Engagements

  • der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein AIK SH (www.aik-sh.de)
  • der Verband Deutscher Architekten VDA e.V. (www.vda-architekten.de)
  • Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger B.V.S. e.V. (www.bvs-ev.de)
  • Ehrenamtliches Mitglied des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Herzogtum Lauenburg
  • Ehrenamtliches Mitglied des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Hamburg
  • Vertragspartner in der GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung)

Beraten, Bewerten, Begleiten.
Was kann ich für Sie tun?

Architektin

Jedes Bauvorhaben ist individuell zu betrachten. Unter Berücksichtigung der technischen, wirtschaftlichen und ästhetischen Anforderungen entwickle ich mit Ihnen gemeinsam ein funktionierendes Konzept, das auch alle sinnvollen, ökologischen Aspekte berücksichtigt.

  • Flächen- und Nutzungskonzepte für denkmalgeschützte Objekte
  • Architektonische Konzepte zur Nutzung von Baudenkmalen, Bestandsimmobilien sowie Industriebrachen oder -hallen
  • Sanierungs- und Rekonstruktionsmaßnahmen
  • Unterstützung des Investors bei der Abstimmung mit zuständigen Behörden und Institutionen für die erforderlichen Genehmigungen, Koordination Brandschutz, Koordination Denkmalschutz etc.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Mauerwerksbau

Spezifische Kenntnisse der eingesetzten Baustoffe, deren Haltbarkeit, Belastungsresistenz, die üblichen Handelsformen, Produktbezeichnungen und Prüfkriterien, sowie Faktoren zur Umwelt

Bearbeitung von Gutachten

  • Gutachten zu Baumängeln und -schäden
  • Gerichts-, Privat- und Schiedsgutachten
  • Baubegleitende Qualitätsüberwachung
  • Bauabnahmen
  • Beweissicherungen

Inhalte-Schwerpunkte des Fachgebietes / Bestellungsgebietes „Mauerwerksbau“ bei der Bearbeitung von Gutachten oder Gutachterlichen Stellungnahmen

  • Durchfeuchtungen von Mauerwerk
  • Mauerwerkstrockenlegungen
  • Versalzungen von Mauerwerk
  • Risse im Mauwerk
  • Schimmelbildung
  • Schäden am Putz auf gemauerten Wänden – innen oder aussen
  • Abdichtungen auf gemauerten (Keller-) Wänden
  • Sanierputzsysteme
  • Bestandsanierung

Spezial-Untersuchungen

  • Zusammenarbeit mit speziellen Fachlabors, -instituten sowie Spezialfirmen zur Durchführung von chemischen und physikalischen Untersuchungen und Messungen
  • Zusammenarbeit mit Tragwerksplanern zur Untersuchung statischer Belange
  • Zusammenarbeit mit weiteren Sonderfachplanern und –sachverständigen nach individueller Problemanforderung

Begleitung von Abnahmen

  • Abnahmen von Sonder- sowie Gemeinschaftseigentum nach Abschluss einer Neubau- oder Sanierungs- massnahme. Die Abnahmen von Sonder- und Gemeinschaftseigentum werden je nach individuellem Wunsch und je nach Anforderung separat oder im Zusammenhang durchgeführt.
  • „Abnahmen“ vor Ablauf der mit den jeweils beauftragten Baufirmen vereinbarten Gewährleistungszeit im Sinne einer „Nachkontrolle“

Geprüfte Sachverständige für die Bewertung von Immobilien

Nach § 194 BauGB wird der Verkehrswert eines Grundstücks wie folgt definiert:

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Im Ergebnis einer jeden Verkehrswertermittlung ist somit der wahrscheinlichste Kaufpreis im nächsten Kauffall zu bestimmen, d.h. ein möglichst marktkonformer Wert zu ermitteln.

Hierzu stehen nach den Vorschriften der geltenden ImmoWertV das Ertragswert-, das Vergleichswert- ebenso wie das Sachwertverfahren zur Verfügung. In Abhängigkeit von dem jeweiligen Grundstückstyp in Verbindung mit den spezifischen, zur Verfügung stehenden Wertermittlungsdaten wird das jeweils geeignete Verfahren für die Verkehrswertermittlung ausgewählt.

  • Grundsätzliche Vermögensübersicht
  • Kauf und Verkauf
  • Auseinandersetzungen über das Vermögen bei Ehescheidungen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Zwangsversteigerungen